Steuer Blog


2. Juni 2010

Aktuelle Steuerrechtsprechung und Wirtschaftsrechtsprechung

Kategorie: Allgemein – admin – 15:04
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20. November 2009

Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.05.2009 X R 47/08

Kategorie: Allgemein – admin – 12:05
Vorinstanz: FG Köln vom 20.12.2006 10 K 2627/04 Leitsatz Eine die Berichtigung nach § 129 AO ermöglichende offenbare Unrichtigkeit kann auch vorliegen, wenn das FA eine in der Steuererklärung enthaltene offenbare Unrichtigkeit des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt. Die Unrichtigkeit ist offenbar, wenn sie sich ohne weiteres aus der Steuererklärung des Steuerpflichtigen, deren Anlagen sowie den in den Akten befindlichen Unterlagen für das betreffende Veranlagungsjahr ergibt. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.08.2009 IX R 60/07

Kategorie: Allgemein – admin – 12:01
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 01.08.2007 1 K 51/06 Leitsatz Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.06.2009 IX R 54/08

Kategorie: Allgemein – admin – 11:08
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 23.07.2008 2 K 2541/05 Leitsatz 1. Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und die Immobilie deshalb nicht vermietbar ist, so muss der Steuerpflichtige –will er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen– zielgerichtet darauf hinwirken, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen. 2. Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder –sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben– für deren Aufgabe. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

8. Oktober 2009

BFH, Urteil vom 18.06.2009 VI R 61/06

Kategorie: Allgemein – admin – 13:57
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 29.06.2006 1 K 2189/03 Leitsatz Der Einsatz eines Arbeitnehmers auf einem Fahrzeug auf dem Betriebsgelaende bzw. unter Tage im Bergwerk des Arbeitgebers stellt keine Fahrtaetigkeit (Auswaertstaetigkeit) i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG dar. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

BFH, Urteil vom 24.06.2009 VIII R 80/06

Kategorie: Allgemein – admin – 13:31
Vorinstanz: FG Hamburg vom 13.11.2006 2 K 198/05 Leitsatz 1. Die Befugnisse aus § 147 Abs. 6 AO stehen der Finanzbehörde nur in Bezug auf Unterlagen zu, die der Steuerpflichtige nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren hat. 2. Die Verpflichtung zur geordneten Aufbewahrung von Unterlagen nach § 147 Abs. 1 AO trifft auch Steuerpflichtige, die gemäß § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. 3. Der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 AO ist grundsätzlich abhängig vom Bestehen und vom Umfang einer gesetzlichen Aufzeichnungspflicht. Aufzubewahren sind danach alle Unterlagen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sein können. § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO ist mit dieser Maßgabe einschränkend auszulegen. 4. Das Recht, nach § 146 Abs. 5 Satz 1 AO eine bestimmte Form der Aufzeichnung und der Aufbewahrung zu wählen, ist ausgeübt, wenn sich der Steuerpflichtige entschieden hat, Aufzeichnungen sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form zu führen und wenn er die notwendigen Unterlagen ebenfalls in beiden Formen aufbewahrt. In diesem Fall erstreckt sich die Pflicht zur Aufbewahrung nach § 147 Abs. 1 AO auf sämtliche Aufzeichnungen und Unterlagen. 5. Führt der Steuerpflichtige Aufzeichnungen, zu denen er gesetzlich nicht verpflichtet ist, so sind die Aufzeichnungen dann nicht gemäß § 146 Abs. 6 AO “für die Besteuerung von Bedeutung”, wenn sie der Besteuerung nicht zugrunde zu legen sind. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

7. Oktober 2009

BFH, Urteil vom 18.03.2009 III R 26/06

Kategorie: Allgemein – admin – 22:45
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 21.02.2006 10 K 171/03 Kg Leitsatz Die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler ist –zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung– als Berufsausbildung anzusehen. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

28. August 2009

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27.05.2009 VI B 123/08

Kategorie: Allgemein – admin – 14:24
Vorinstanz: FG München vom 05.11.2008 10 K 4774/05 Gründe I. I. Im finanzgerichtlichen Verfahren war streitig, ob ein Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach der so genannten 1 %-Regelung einkommensteuerrechtlich als Vorteil i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzusetzen ist. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

11. August 2009

Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.04.2009 III R 92/06

Kategorie: Allgemein – admin – 14:09
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 19.10.2006 14 K 4922/05 Kg Leitsatz 1. Leistet ein als Betreiber einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 SGB VIII anerkannter Trägerverein einer Pflegeperson Zahlungen für die Erziehung und Unterbringung eines fremden Kindes, so scheidet die Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses aus, weil das Kind zu Erwerbszwecken in den Haushalt der Pflegeperson aufgenommen worden ist (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG). 2. Die sozialrechtliche Einordnung als sonstige betreute Wohnform hat steuerrechtliche Tatbestandswirkung. Es kommt daher nicht darauf an, ob die Unterbringung des Kindes sozialrechtlich als Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII hätte behandelt werden müssen. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.04.2009 III R 85/08

Kategorie: Allgemein – admin – 14:06
Vorinstanz: FG des Saarlandes vom 29.10.2008 2 K 1073/08 Leitsatz 1. Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch dann zur Berufsausbildung, wenn das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb nach der nicht bestandenen Abschlussprüfung endet und das Kind keine Berufsschule besucht. 2. Nimmt das Kind an der erstmaligen Wiederholungsprüfung teil und besteht diese, ist in der Regel zu unterstellen, dass sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf diese Prüfung vorbereitet hat. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile