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18. April 2011

Auf­wendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außer­gewöhnliche Belastungen abziehbar

Kategorie: Allgemein – admin – 14:21
Der BFH hat mit Urteil vom 16.12.2010 VI R 43/10 unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG abgezogen werden können.
Tags: Künstliche Befruchtung

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