18. April 2011
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Imbissstände oder -wagen, Kinos, Fleischereien, Bäckereien oder Konditoreien beim Verkauf von Speisen nun den ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden können, selbst wenn die Speisen vor Ort verzehrt werden (Urteile vom 10.03.2011 Rs. C-497/09; C-499/09; C-501/09; C 502/09).
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Ermaeßigter Steuersatz
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