Steuer Blog


18. April 2011

Keine Steuer­ermäßigung für Müll­gebühren

Kategorie: Allgemein – admin – 14:30
Die Müllabfuhr erbringt keine steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung. Dies hat der 4. Senat des FG Köln mit Urteil vom 26.01.2011 (Az.: 4 K 1483/10) entschieden. In dem Verfahren hatte ein Ehepaar für die im Jahr 2008 gezahlten städtischen Müllgebühren eine Steuerermäßigung von 20 % geltend gemacht. Es war der Ansicht, die Müllentsorgung sei mit der Wohnungsreinigung durch einen Dienstleister vergleichbar, für deren Kosten nach § 35a Absatz 2 EStG eine entsprechende Steuerermäßigung gewährt werde.
Tags: Muellgebuehren

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