18. April 2011
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird in der Regel ein Zuschlag von 0,03 % des Fahrzeugbruttolistenpreises pauschal erhoben. Diese Regelung ist für viele Steuerzahler ungünstig. Bei einer genauen Abrechnung würden sie bares Geld sparen. Bei einem betroffenen Steuerzahler machte die unterschiedliche Berechnungsweise einen geldwerten Vorteil von knapp 1.000 Euro im Jahr aus.
Tags:
Fahrzeugbruttolistenpreises
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