Steuer Blog


19. Juli 2009

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.04.2009 V R 15/07

Kategorie: Allgemein – admin – 18:10
Vorinstanz: FG Köln vom 06.12.2006 4 K 1356/02 1. § 15 UStG 1993 schätzt nicht den guten Glauben an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. 2.Liegen die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vor, kommt unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) in Betracht. 3.Macht der Steuerpflichtige im Festsetzungsverfahren geltend, ihm sei der Vorsteuerabzug trotz Nichtvorliegens der materiell-rechtlichen Voraussetzungen zu gewähren, ist die Entscheidung über die Billigkeitsmassnahme nach § 163 Satz 3 AO regelmässig mit der Steuerfestsetzung zu verbinden. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

18. Juli 2009

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.04.2009 VI R 81

Kategorie: Allgemein – admin – 23:44
Vorinstanz: FG Hamburg vom 10.11.2006 1 K 15/06 1.Für die Frage,ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer i.S. von § 1 Abs.2 Sätze 1 und 2 LStDV zu beurteilen ist, ist nicht entscheidend, in welchem Verhältnis er an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. 2.Allerdings sind Gesellschafter-Geschäftsführer, die mindestens 50% des Stammkapitals der GmbH inne haben, regelmässig Selbständige im Sinne des Sozialversicherungsrechts (Anschluss an BFH-Urteil vom 2.Dezember 2005 VI R 16/03, BFH/NV 2006,544). 3.Ist die private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der GmbH ausdrücklich gestattet,kommt der Ansatz einer vGA in Höhe der Vorteilsgewährung nicht in Betracht. Nach übereinstimmender Auffassung des I.Senats und des VI.Senats des BFH liegt in einem solchen Fall immer Sachlohn und keine vGA vor. 4.Dagegen ist eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer nicht stets als Arbeitslohn zu qualifizieren (Senats-Beschluss vom 15.November 2007 VIER-S 4/07). 5.Bei einer nachhaltigen “vertragswidrigen” privaten Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer liegt allerdings der Schluss nahe, dass Nutzungsbeschränkung oder Nutzungsverbot nicht ernstlich gewollt sind, sondern lediglich “auf dem Papier stehen”. Unterbindet die Kapitalgesellschaft die unbefugte Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht,kann dies sowohl durch das Beteiligungsverhältnis als auch durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein. Die Zuordnung(vGA oder Arbeitslohn) es darf der wertenden Betrachtung im Einzelfall. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

14. Juli 2009

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 23.04.2009 VI B 118/08

Kategorie: Allgemein – admin – 20:09
Vorinstanz: FG Nürnberg vom 21.10.2008 3 K 695/2007 Leitsatz 1.Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor. 2.Eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als Arbeitslohn zu qualifizieren (Senatsbeschluss vom 15. November 2007 VIER-S4/07). Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 07.04.2009 IV B 109/08

Kategorie: Allgemein – admin – 20:03
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 15.09.2008 16 V 406/08 A(F) Leitsatz Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nicht zu berucksichtigen sind. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.03.2009 VI R 15/07

Kategorie: Allgemein – admin – 19:50
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 12.02.2007 11 K31 70/05 E Leitsatz 1.Ein Raum ist als häusliches Arbeitszimmer von anderen beruflich genutzten Zimmern im häuslichen Bereich abzugrenzen. 2.Räumlichkeiten,die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprechen, sind auch dann nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers zuzuordnen, wenn sie ihrer Lage nach mit dem Wohnraum des Steuerpflichtigen verbunden und so in dessen häusliche Sphäre eingebunden sind. 3.Ist eine Zuordnung zum Typus des häuslichen Arbeitszimmers nicht möglich, sind die durch die berufliche Nutzung veranlassten Aufwendungen grundsätzlich unbeschränkt als Werbungskosten gemäss § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.12.2008 IVR77/06

Kategorie: Allgemein – admin – 19:41
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 08.07.2005 3K 552/04 Leitsatz 1.Bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze wird in Fällen der Grundstücksbebauung der Bereich der privaten Vermögensverwaltung nur überschritten, wenn der (unbedingte) Entschluss zur Grundstücksveräusserung spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist. 2.Zur Frage der Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude auf einem im Anschluss an die Bebauung veräusserten Grundstück. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile