14. Juli 2009
Vorinstanz:
Niedersächsisches FG vom 08.07.2005 3K 552/04
Leitsatz
1.Bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze wird in Fällen
der Grundstücksbebauung der Bereich der privaten
Vermögensverwaltung nur überschritten, wenn der (unbedingte)
Entschluss zur Grundstücksveräusserung spätestens im Zeitpunkt des
Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst
worden ist.
2.Zur Frage der Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude
auf einem im Anschluss an die Bebauung veräusserten Grundstück.
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