14. Juli 2009
Vorinstanz:
FG Düsseldorf vom 15.09.2008 16 V 406/08 A(F)
Leitsatz
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass
Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines
Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nicht zu
berucksichtigen sind.
Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile
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