19. Juli 2009
Vorinstanz:
FG Köln vom 06.12.2006 4 K 1356/02
1. § 15 UStG 1993 schätzt nicht den guten Glauben an die
Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.
2.Liegen die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vor, kommt unter
Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein
Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) in Betracht.
3.Macht der Steuerpflichtige im Festsetzungsverfahren geltend,
ihm sei der Vorsteuerabzug trotz Nichtvorliegens der
materiell-rechtlichen Voraussetzungen zu gewähren, ist die
Entscheidung über die Billigkeitsmassnahme nach § 163 Satz 3 AO
regelmässig mit der Steuerfestsetzung zu verbinden.
Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile
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