Steuer Blog


19. Juli 2009

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.04.2009 V R 15/07

Kategorie: Allgemein – admin – 18:10
Vorinstanz: FG Köln vom 06.12.2006 4 K 1356/02 1. § 15 UStG 1993 schätzt nicht den guten Glauben an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. 2.Liegen die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vor, kommt unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) in Betracht. 3.Macht der Steuerpflichtige im Festsetzungsverfahren geltend, ihm sei der Vorsteuerabzug trotz Nichtvorliegens der materiell-rechtlichen Voraussetzungen zu gewähren, ist die Entscheidung über die Billigkeitsmassnahme nach § 163 Satz 3 AO regelmässig mit der Steuerfestsetzung zu verbinden. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile