Steuer Blog


11. August 2009

Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.04.2009 III R 85/08

Kategorie: Allgemein – admin – 14:06
Vorinstanz: FG des Saarlandes vom 29.10.2008 2 K 1073/08 Leitsatz 1. Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch dann zur Berufsausbildung, wenn das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb nach der nicht bestandenen Abschlussprüfung endet und das Kind keine Berufsschule besucht. 2. Nimmt das Kind an der erstmaligen Wiederholungsprüfung teil und besteht diese, ist in der Regel zu unterstellen, dass sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf diese Prüfung vorbereitet hat. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile