18. April 2011
Lohnsteuerbescheinigung 2010: Korrektur der Vorsorgeaufwendungen von Amts wegen bei der Veranlagung
Im Zusammenhang mit der Bescheinigung der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Abs. 1 Nr. 12 und 13 EStG) wird auf Folgendes hingewiesen
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Verzicht auf Darlehensforderung gegen Arbeitgeber als Werbungskosten des Arbeitnehmers
Der BFH hat mit Urteil vom 25.11.2010 VI R 34/08 entschieden, dass auch dann, wenn der geschäftsführende Kleingesellschafter seiner GmbH ein Darlehen aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen gewährt hat, der spätere Verzicht darauf durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein kann und dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt, soweit die Darlehensforderung noch werthaltig ist.
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Der BFH hat mit drei Urteilen vom 11.11.2010 (VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) anlässlich der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen erstmals Grundsätze zu der Unterscheidung von Barlohn und einem nach dem Einkommensteuergesetz bis zur Höhe von monatlich 44 Euro steuerfreien Sachlohn aufgestellt.
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Der VI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 13.10.2010 VI R 12/09 entschieden, dass Kosten für den nachträglichen Einbau einer Flüssiggasanlage in ein zur Privatnutzung überlassenes Firmenfahrzeug nicht als Kosten für Sonderausstattung in die Be-messungsgrundlage für die sog. 1 %-Regelung einzubeziehen sind.
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Ausbildungsfreibetrag verfassungskonform
Der BFH hat im Urteil vom 25.11.2010 III R 111/07 entschieden, dass der Mehrbedarf, der Eltern für den Unterhalt eines auswärtig zu Ausbildungszwecken untergebrachten volljährigen Kindes entsteht, in ausreichendem Maße steuerlich berücksichtigt wird.
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12. Februar 2011
Depots und Konten bei verschiedenen Banken: Antrag auf Verlustbescheinigung bis zum 15.12.2010 stellen
Die Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 hat den Steuerzahlern einen neuen jährlichen Stichtag beschert, den 15. Dezember. Bis zu diesem Stichtag können Anleger gegenüber ihrer inländischen Depotbank beantragen, dass diese für das ablaufende Kalenderjahr eine sog. Verlustbescheinigung über nicht ausgeglichene Verluste ausstellt. Diese Bescheinigung ist zwingend erforderlich, wenn Verluste und Gewinne des Anlegers, die er bei verschiedenen Banken erzielt hat, in der Einkommensteuererklärung verrechnet werden sollen.
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Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Der BFH hat mit Urteil vom 02.09.2010 VI R 11/09 entschieden, dass Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG abgezogen werden können
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Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern verfassungsgemäß
Für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, werden Kindergeld und Freibeträge nur bis zur gesetzlich geregelten Altersgrenze gewährt, die durch das Steueränderungsgesetz 2007 von der Vollendung des 27. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt wurde. Die niedrigere Altersgrenze genügt dem verfassungsrechtlichen Gebot der steuerlichen Verschonung des Familienexistenzminimums, da Eltern ihre tatsächlichen Unterhaltsleistungen für ältere Kinder als außergewöhnliche Belastung abziehen können (§ 33a Abs 1 EStG). Sie enthält nach Ansicht des BFH auch keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung hinsichtlich derjenigen Kinder, die im Vertrauen auf die bisherige Altergrenze eine langwierige Ausbildung begonnen haben.
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Diätverpflegung nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Bei vielen Krankheiten geht es dem Patienten nur besser, wenn er neben der Behandlung mit Medikamenten seine Ernährung umstellt, z. B. bei Neurodermitis, Rheuma, Diabetes, Lebensmittelallergien, Zöliakie usw. Die (Mehr-)Kosten für eine spezielle Ernährung sind allerdings nur schwer zu belegen, insbesondere wenn nur ein Familienmitglied betroffen ist.
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Zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung ist verfassungsgemäß
Der VI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 08.07.2010 VI R 10/08 entschieden, dass die zeitliche Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für Verpflegung bei Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf drei Monate verfassungsgemäß ist.
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