18. April 2011
Die Finanzverwaltung hat jetzt zu Urteilen des BFH Stellung genommen, wonach der Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteils bei PKW-Überlassung nur nach den tatsächlichen Fahrten vorzunehmen ist.
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