7. Oktober 2009
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 21.02.2006 10 K 171/03 Kg Leitsatz Die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler ist –zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung– als Berufsausbildung anzusehen.
Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile
Kommentare deaktiviert