28. August 2009
Vorinstanz:
FG München vom 05.11.2008 10 K 4774/05
Gründe
I.
I. Im finanzgerichtlichen Verfahren war streitig, ob ein Vorteil
aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach
der so genannten 1 %-Regelung einkommensteuerrechtlich als
Vorteil i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) anzusetzen ist.
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11. August 2009
Vorinstanz:
FG Düsseldorf vom 19.10.2006 14 K 4922/05 Kg
Leitsatz
1. Leistet ein als Betreiber einer sonstigen betreuten Wohnform
nach § 34 SGB VIII anerkannter Trägerverein einer Pflegeperson
Zahlungen für die Erziehung und Unterbringung eines fremden
Kindes, so scheidet die Annahme eines
Pflegekindschaftsverhältnisses aus, weil das Kind zu
Erwerbszwecken in den Haushalt der Pflegeperson aufgenommen
worden ist (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
2. Die sozialrechtliche Einordnung als sonstige betreute Wohnform
hat steuerrechtliche Tatbestandswirkung. Es kommt daher nicht
darauf an, ob die Unterbringung des Kindes sozialrechtlich als
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII hätte behandelt werden müssen.
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Vorinstanz:
FG des Saarlandes vom 29.10.2008 2 K 1073/08
Leitsatz
1. Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf eine
Wiederholungsprüfung gehört auch dann zur Berufsausbildung, wenn
das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb nach der nicht
bestandenen Abschlussprüfung endet und das Kind keine
Berufsschule besucht.
2. Nimmt das Kind an der erstmaligen Wiederholungsprüfung teil
und besteht diese, ist in der Regel zu unterstellen, dass sich
das Kind ernsthaft und nachhaltig auf diese Prüfung vorbereitet
hat.
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