18. April 2011
Der VI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 13.10.2010 VI R 12/09 entschieden, dass Kosten für den nachträglichen Einbau einer Flüssiggasanlage in ein zur Privatnutzung überlassenes Firmenfahrzeug nicht als Kosten für Sonderausstattung in die Be-messungsgrundlage für die sog. 1 %-Regelung einzubeziehen sind.
Tags:
Gasanlage
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