18. April 2011
Der BFH hat mit Urteil vom 03.02.2011 VI R 4/10 entschieden, dass kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt, wenn ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer auf Entgeltsansprüche (Weihnachtsgeld) gegenüber der GmbH verzichtet.
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