Steuer Blog


14. Juli 2009

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 23.04.2009 VI B 118/08

Kategorie: Allgemein – admin – 20:09
Vorinstanz: FG Nürnberg vom 21.10.2008 3 K 695/2007 Leitsatz 1.Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor. 2.Eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als Arbeitslohn zu qualifizieren (Senatsbeschluss vom 15. November 2007 VIER-S4/07). Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 07.04.2009 IV B 109/08

Kategorie: Allgemein – admin – 20:03
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 15.09.2008 16 V 406/08 A(F) Leitsatz Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nicht zu berucksichtigen sind. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.03.2009 VI R 15/07

Kategorie: Allgemein – admin – 19:50
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 12.02.2007 11 K31 70/05 E Leitsatz 1.Ein Raum ist als häusliches Arbeitszimmer von anderen beruflich genutzten Zimmern im häuslichen Bereich abzugrenzen. 2.Räumlichkeiten,die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprechen, sind auch dann nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers zuzuordnen, wenn sie ihrer Lage nach mit dem Wohnraum des Steuerpflichtigen verbunden und so in dessen häusliche Sphäre eingebunden sind. 3.Ist eine Zuordnung zum Typus des häuslichen Arbeitszimmers nicht möglich, sind die durch die berufliche Nutzung veranlassten Aufwendungen grundsätzlich unbeschränkt als Werbungskosten gemäss § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.12.2008 IVR77/06

Kategorie: Allgemein – admin – 19:41
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 08.07.2005 3K 552/04 Leitsatz 1.Bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze wird in Fällen der Grundstücksbebauung der Bereich der privaten Vermögensverwaltung nur überschritten, wenn der (unbedingte) Entschluss zur Grundstücksveräusserung spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist. 2.Zur Frage der Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude auf einem im Anschluss an die Bebauung veräusserten Grundstück. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile