20. November 2009
Vorinstanz:
FG Baden-Württemberg vom 01.08.2007 1 K 51/06
Leitsatz
Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in
gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder
gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42
AO.
Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile
Noch keine Kommentare.
RSS
-Feed für Kommentare zu diesem Artikel.
Die Kommentarfunktion ist zur Zeit leider deaktiviert.