Steuer Blog


20. November 2009

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.08.2009 IX R 60/07

Kategorie: Allgemein – admin – 12:01
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 01.08.2007 1 K 51/06 Leitsatz Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO. Volltext: http://www.steuer-beratungen.info unter Links und Steuerurteile

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